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Windenergieanlagenabgabegesetz in Brandenburg

Am 11. Juni 2019 hat die brandenburgische Regierungskoalition, bestehend aus SPD und der Linkspartei, gemeinsam mit der CDU ein Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beschlossen, um an Windenergieanlagen angrenzende Gemeinden stärker finanziell an Projekten zu beteiligen.

Die Betreiber von Windenergieanlagen müssen nun 10.000 Euro pro Jahr und Anlage zahlen. Diese Sonderabgabe soll an Gemeinden in einem Radius von drei Kilometern um die jeweilige Anlage gezahlt werden. Diese Sonderabgabe wäre verpflichtend, würde aber nur für Neuanlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen werden.

Brandenburg ist mit 3.821 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 7.081 MW im Jahr 2018 das Bundesland mit der zweithöchsten installierten Windenergieleistung. Wie in ganz Deutschland ist der Anstieg der installierten Leistung in diesem Land im ersten Quartal 2019 stark zurückgegangen. Ziel dieses Projekts ist es, die Akzeptanz der Bürger für die Windenergie und die lokale Wertschöpfung zu stärken.

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