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Veröffentlichung: Tariferlass für Windenergie an Land

Am 10. Mai 2017 hat das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (Ministère pour la Transition énergétique et solidaire, MTES) einen Tariferlass (auf Französisch) veröffentlicht, der für die Betreiber kleiner Onshore-Windkraftanlagen mit weniger als 6 Turbinen (deren Leistung jeweils 3 MW nicht übersteigen darf) einen Aufschlag auf den Marktpreis festlegt. Der Erlass erläutert die Voraussetzungen einer gleitenden Marktprämie mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Referenztarif (Marktpreis + Marktprämie) liegt zwischen 72 €/MWh und 74 €/MWh abhängig von der Größe des Rotors. Um die Marktprämie zu erhalten, müssen sich die Windkraftanlagen in einer Entfernung von 1.500 m von bestehenden Anlagen befinden und ihre Umweltgenehmigung vorlegen. Für die Fertigstellung der Anlagen ist eine Frist von 3 Jahren nach dem vollständigen Antragsdatum festgelegt. Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist werden die Vertragsdauer sowie die im Anhang beschriebenen Produktions-Obergrenzen reduziert.

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