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Senat lehnt Nachverhandlung von Einspeisetarifen für Offshore-Windparks ab

Der französische Senat hat am 14. März  in erster Lesung einen Änderungsantrag (auf Französisch) der Regierung abgelehnt, der eine Nachverhandlung der Einspeisevergütung für bestimmte, im Rahmen von Ausschreibungen bereits bezuschlagte Offshore-Windprojekte ermöglicht hätte. Der Änderungsantrag war von der Regierung am 9. März kurzfristig eingebracht worden und bezieht sich auf den in der französischen Nationalversammlung bereits verabschiedeten Entwurf (auf Französisch) für ein „Gesetz über den Staat im Dienst einer vertrauensvollen Gesellschaft“ (loi sur l'Etat au service d'une société de confiance), das unter anderem auch eine Reihe von Neuerungen für die Offshore-Windenergie vorsieht. Der Text des Änderungsantrags sah neben den angesprochenen Nachverhandlungen auch die Möglichkeit vor, Projekte durch die Rücknahme von Genehmigungen und gegen Zahlung einer Entschädigung an die bezuschlagten Unternehmen gänzlich einzustellen. Von den vorgeschlagenen Regelungen wären ausschließlich Projekte, die im Rahmen von Ausschreibungen vor dem 01. Januar 2015 ausgewählt worden waren, betroffen gewesen. Dies ist für insgesamt sechs der in den ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2012 und 2014 bezuschlagten Projekte der Fall. Die Kosten dieser Projekte für die öffentliche Hand werden sich auf rund 41 Milliarden Euro in einem Zeitraum von 20 Jahren belaufen – nach Auffassung der Regierung ist diese Summe nicht nachvollziehbar.

Die dritte Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergie, die 2017 gestartet wurde, ist aktuell im Gange.

Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres erwartet.

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