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Schleswig-Holstein diskutiert über Regelungen für weiteren Windenergieausbau

Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig die Teilfortschreibung zweier Regionalpläne und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten von 2012 am 20. Januar 2015 für unwirksam erklärt hatte, wird in Schleswig-Holstein weiter über alternative Regelungen für den weiteren Windenergieausbau in diesen Gebieten debattiert. So wurde zuletzt über den Erlass einer Notverordnung diskutiert. Bis dahin sollen Windenergieanlagen jedoch, so hieß es, möglichst lange auf Grundlage der bisherigen Regionalpläne genehmigt werden, die derzeit noch gelten, da das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) schlug seinerseits vor, den Ausbau der Windenergie über Vorranggebiete zu koordinieren. Die Landesplanungsabteilung bezeichnete diese Option als interessanten Vorschlag, verwies jedoch zugleich auf juristische Bedenken diesbezüglich. Eine Vorentscheidung könnte Ende April fallen.

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