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Offshore-Projekt Dieppe-Le Tréport: Stellungnahme der Biodiversitätsagentur verschoben

er Verwaltungsrat der französischen Agentur für Biodiversität (Agence française pour la biodiversité, AFB) hat die Vorlage seiner Stellungnahme zum geplanten Offshore-Windpark „Dieppe-Le Tréport“ in der Region Normandie verschoben. Die Offshore-Windkraftanlagen sollen auf dem Gebiet eines maritimen Naturschutzparks (Parc naturel marin des estuaires picards et de la mer d’Opale) errichtet werden. Am 20. Oktober 2017 hatte der Vorstand des Naturschutzparks sich nach Prüfung der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die maritime Umwelt und der vom Projektentwickler bis dato vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen gegen die Umsetzung des Vorhabens ausgesprochen. Da der Projektentwickler jedoch zwischenzeitlich Verbesserungen bei den Umweltschutzmaßnahmen in Aussicht gestellt hat, wurde vom Verwaltungsrat der AFB eine Anhörung des Unternehmens beschlossen, um eine Neubewertung der Situation zu ermöglichen. Die Abgabe einer definitiven Stellungnahme durch die AFB ist daher aktuell für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Solche Nutzungskonflikte könnten in Zukunft von vornherein vermieden werden: Anlässlich einer Tagung der französischen maritimen Wirtschaft (Assises de l'économie de la mer) am 21. November 2017 in le Havre hat der französische Premierminister Édouard Philippe die Präfekten, in deren Amtsbereich sich Küstengebiete befinden, mit der Erarbeitung einer maritimen Raumplanung beauftragt, die bis Mitte 2018 final vorliegen soll. Die entsprechenden Planungsdokumente sollen die Ausweisung von Ausbaugebieten unter Berücksichtigung potenzieller Nutzungskonflikte schon im Vorfeld der nächsten Ausschreibungen für Offshore-Windenergie ermöglichen.

Anfang 2018 ist dazu auch eine öffentliche Konsultation geplant. Zudem kündigte der Premierminister weitere administrative Erleichterungen im Offshore-Bereich an, die im Rahmen eines Gesetzes zur allgemeinen Vereinfachung von Verwaltungsprozessen (Projet de loi  pour un État au service d’une société de confiance) umgesetzt werden sollen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 27. November 2017 dem französischen Ministerrat (Conseil des ministres) vorgestellt und sieht unter anderem vor, bestimmte Genehmigungen für geplante Offshore-Windparks bereits im Vorfeld von Ausschreibungen einzuholen oder diese parallel zum Ausschreibungsverfahren zu gewähren (dies ist bisher nicht möglich), um eine schnellere Umsetzung bezuschlagter Projekte zu ermöglichen.

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