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Neuer Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land 2019

Am 30. November 2018 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen neuen Höchstwert für die Ausschreibungen im kommenden Jahr festgelegt. Der Höchstwert beträgt 6,20 ct/kWh. Nach dem Präsidenten der BNetzA, Jochen Homann: „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können“. Link zur Pressemitteilung.

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