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Neue Regelungen für Windenergieanlagen in Bayern

Das bayerische Kabinett hat neue Richtlinien für den Bau von Windenergieanlagen beschlossen. Unter anderem wurde festgelegt, den Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen zu vergrößern. Dies beruht auf einer Entscheidung der großen Koalition, die im Koalitionsvertrag festschrieb, dass die Länder eine eigenständige Abstandsregelung festlegen können. Der Mindestabstand soll nun von 800 Metern auf das Zehnfache der Höhe der Windenergieanlage erhöht werden. Dies muss noch in Bundesbau- und dann in Landesrecht geformt werden.

Das Kabinett beschloss jedoch, nicht auf die Änderung der Rechtslage zu warten. Für die aktuell entwickelten Projekte bedeutet dies, dass nur diejenigen der den Mindestabstand nicht einhaltenden Anlagen gebaut werden dürfen, die bei einem - noch nicht bestätigten - Stichtag vollständig genehmigt sind. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Windräder einer Bürgerbeteiligung in Langenzenn (Mittelfranken) erhalten Vertrauensschutz. In Bayern sind derzeit 650 Windräder am Netz, weitere 460 sind geplant und ein Drittel des bayerischen Stromverbrauchs kommt aus Öko-Energie. Ziel der Staatsregierung war es, bis zum Jahr 2021 1.500 Windräder aufzustellen. Dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zufolge werden es nun deutlich weniger sein.

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