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Netzanschluss von Offshore-WEA: Bundestag verabschiedet Haftungsregelungen

Der Bundestag hat am 29. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Beschlussempfehlung) zugestimmt (s. Artikel vom 31. August 2012). Das Gesetz legt die Haftungsregelungen bei verspätetem Netzanschluss von Offshore-Windparks fest. So können Betreiber von Offshore-Windparks bei Verzögerungen beim Netzanschluss Entschädigungsansprüche gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen. Bei fahrlässig, jedoch nicht grob fahrlässig verursachten Schäden ist der Eigenanteil des anbindungsverpflichteten Netzbetreibers auf 17,5 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt. Zudem werden die Haftungssummen für die Netzbetreiber auf ein Fünftel des Schadens, also höchstens 110 Millionen Euro im Jahr reduziert. Wird diese Grenze überschritten bzw. kommt es zu Schäden, die nicht vom Netzbetreiber verschuldet sind, sollen die Kosten über eine so genannte Entschädigungsumlage auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Für diese neue Umlage wurde eine Höchstgrenze von maximal 0,25 ct/kWh festgelegt. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte Dezember seine Zustimmung erteilen, so dass das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

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