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Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen: Umsetzung des Erlasses von 2009 auf 2016 vertagt

Durch die Veröffentlichung des Erlasses vom 24. Juni 2014 (auf Französisch) im Öffentlichen Amtsblatt, der den Erlass vom 13. November 2009 (auf Französisch) bezüglich der Hinderniskennzeichnung von außerhalb des Geltungsbereichs der Dienstbarkeiten der Luftfahrt befindlichen Windenergieanlagen ändert, wird die Umsetzung der Bestimmungen für Anlagen, die vor dem 1. März 2010 in Betrieb genommen wurden, um ein Jahr auf den 1. März 2016 vertagt. Dieser Änderungserlass ist Teil der aktuellen Entwicklungen rund um die Regelungen zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen, die derzeit von den Behörden, Verbänden und betroffenen Akteuren diskutiert werden.

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