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Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen: Änderungserlass veröffentlicht

Der Erlass vom 30. September 2015 (auf Französisch), der den Erlass vom 13. November 2009 (auf Französisch) in Bezug auf die Durchführung von Maßnahmen zur Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen ändert, ist am 9. Oktober im Französischen Amtsblatt (Journal Officiel) erschienen. Hindernisfeuer von Windenergieanlagen, die vor dem 1. März 2010 errichtet worden sind, unterstehen nun nicht mehr der Pflicht, an das aktuelle Regelwerk angepasst werden zu müssen. Der Text beinhaltet keine neuen Angaben für diese Windenergieanlagen bezüglich einer Umsetzung der aktuellen Regelungen. 

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