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Gutachten zur Behandlung der „harten“ Tabuzonen veröffentlicht

Die Repowering-InfoBörse hat ein Hintergrundpapier zur Behandlung der so genannten „harten" Tabuzonen in Schutzgebieten, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen ist, veröffentlicht. Darin werden unter anderem Möglichkeiten zur Nutzung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten aufgezeigt. Das Hintergrundpapier befasst sich mit einigen für die Planung von Windenergiestandorten wesentlichen Fallgestaltungen wie den Abständen zur Wohnbebauung (Lärmschutz), naturschutzrechtlich geschützten Gebieten (insbesondere Landschaftsschutzgebiete und FFH-Gebiete), aus artenschutzrechtlichen Gründen freizuhaltenden Gebieten sowie Waldgebieten. Dabei werden die Möglichkeiten einer differenzierten Beurteilung und situationsgemäßen Anwendung aufgezeigt, damit diese Gebiete nicht systematisch als „harte Tabuzonen" für die Windenergie ausscheiden.

Eine Übersicht der landesplanerischen Empfehlungen zur Berücksichtigung von Schutzgebieten bei der Ausweisung von Windenergiegebieten für 11 der 16 Bundesländer hat indessen die Bund-Länder Initiative Windenergie (BLWE) im Juli veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass beispielsweise insbesondere die Bundesländer, die jüngst Hinweispapiere bzw. Winderlasse verabschiedet haben, eine Einzelfallprüfung vorsehen.

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