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Grünes Licht für den Betrieb der Offshore-Windparks Tréport und der Inseln Yeu und Nourmoutier

Die Erlasse zur Betriebsgenehmigung der beiden Offshore-Windparks, die im Mai dieses Jahres im Rahmen der zweiten Offshore-Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben, sind am 9. Juli im öffentlichen Amtsblatt erschienen. Der erste der beiden Erlasse betrifft den Offshore-Windpark Le Tréport (auf Französisch), der zweite den Offshore-Windpark vor den Inseln Yeu und Nourmoutier (auf Französisch). Beide Parks werden von einem Konsortium rund um die Unternehmen GDF Suez, EDP Renewables, Neoen Marine und AREVA gebaut und betrieben und haben eine geplante installierte Leistung von jeweils 496 MW. Die beiden Erlasse legen jedoch fest, dass diese Betriebsgenehmigung den Betreiber nicht davon entbindet, alle weiteren, vom Gesetz vorgeschriebenen Genehmigungen einzuholen.

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