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Gericht kippt Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) hat am 10. März die im Raumentwicklungsprogramm für die Planungsregion Vorpommern, eine der vier Planungsregionen des Landes, festgeschriebenen Windeignungsgebiete für unwirksam erklärt. Damit wurde das seit 2010 geltende Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP Vorpommern), das zurzeit fortgeschrieben wird, gekippt. Medienberichten zufolge habe das Gericht einen Absatz für unwirksam erklärt, der besagt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen, der Ersatz sowie die Erneuerung bestehender Anlagen ausschließlich innerhalb der in der Gesamtkarte ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässig ist. Die Gründe für ihre Entscheidung wollen die Richter erst mit dem schriftlichen Urteil mitteilen, das jedoch Ende März noch nicht vorlag. Geklagt hatten zwei Investoren, die bestehende Windenergieanlagen ersetzen bzw. neue Anlagen errichten wollten, wobei die Planung nicht in Einklang mit der Raumplanung der Region stand, nicht zuletzt mit Blick auf eine bestehende Höhenbegrenzung.

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