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Fünfte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur hat eine weitere Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land gestartet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 670 MW, da der Zubau der Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 MW abgezogen werden musste. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können nur Anlagen mit insgesamt maximal 222 MW Leistung bezuschlagt werden. Das Höchstgebot beträgt weiterhin 6,3 ct/kWh für den Referenzstandort. Alle Bieter einschließlich Bürgerenergiegesellschaften müssten eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorweisen. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie etwa die Vergütung nach dem Höchstpreisverfahren, gelten in dieser Runde weiter. Bis Mittwoch, den 2. Mai 2018, dürfen die Bieter ihre Gebote einreichen. Offizieller Gebotstermin ist der 1. Mai.

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