
Erste Vergaberunde von Offshore-Netzanschlusskapazitäten
Nachdem es in der Vergangenheit wiederholt zu Engpässen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks gekommen war, ist zum 1. August 2014 die Zuweisung von Netzanschlüssen per Vergabeverfahren eingeführt worden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun das erste Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Netzanschlusskapazitäten durchgeführt und Ende Oktober die für das erste Vergabeverfahren zugelassenen Projekte mit der jeweils zugelassenen Anschlusskapazität bekanntgegeben. Dabei wurden insgesamt 1.723 MW Anschlusskapazitäten in verschiedenen Clustern in der Nord- und Ostsee zur Verfügung gestellt.
Von den insgesamt bis zum 1. Oktober 2014 eingereichten elf Anträgen wurden acht Anträge zugelassen und drei aufgrund unvollständiger Unterlagen bzw. dem Umstand abgelehnt, dass ein Antrag für einen Windpark gestellt wurde, der innerhalb eines Clusters liegt, für den aktuell keine Anschlusskapazitäten vergeben wurden. Da die Summe der anzurechnenden Anschlusskapazität aller Cluster und Anbindungsleitungen bei 1.512 MW lag, kann auf eine Versteigerung von Anschlusskapazität clusterübergreifend verzichtet werden. Da jedoch in einem Cluster für die verfügbare Anschlusskapazität von 450 MW zwei Anträge für eine Gesamtkapazität von 766 MW eingereicht wurden, wird die Anschlusskapazität für dieses Cluster, so die Entscheidung der BNetzA, per Versteigerungsverfahren zwischen den beiden Windparks – es handelt sich um die Windparks Albatros und EnBW Hohe See – vergeben werden müssen.