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Erlassentwurf zur Einführung der Direktvermarktung für Windparkprojekte 2016

Das Fördersystem für die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen wird sich in Frankreich in den nächsten Monaten bedeutend weiterentwickeln. Mit der Anpassung der Fördermechanismen für erneuerbare Energien in Frankreich an die europäischen Leitlinien vom 28. Juni 2014 für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird der Förderrahmen für Windenergieprojekte ab Januar 2017 in die Direktvermarktung mit Marktprämie (complément de rémunération) überführt. Die Modalitäten werden derzeit ausgearbeitet. Ein Übergangsmechanismus für 2016 soll per Erlass noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden. Dieser sieht die Einführung der Direktvermarktung mit Marktprämie bereits für das ganze Jahr 2016 vor, wobei sich die Höhe der Marktprämie in diesem Erlass an der gesetzlichen Einspeisevergütung orientieren soll. Er soll für Projekte gelten, die im Jahr 2016 einen Antrag auf Einspeisevergütung gestellt haben bzw. vor dem 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Inanspruchnahme dieses Marktprämienerlasses 2016 stellen.

Die französische Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) hat am 3. November zu dem Erlassentwurf Stellung bezogen (auf Französisch). Die CRE befürwortet den Übergang zur Direktvermarktung. Sie unterstreicht jedoch, dass die Förderung für Windstrom ihrer Meinung nach – außer im Rahmen des Übergangsmechanismus für 2016 – über Ausschreibungen festgelegt werden sollte. Die im Erlassentwurf für 2016 festgelegte Managementprämie beläuft sich auf 4 €/MWh für die fünf ersten Jahre des Vertrags und auf 3 €/MWh für die darauffolgenden zehn Jahre. Die CRE spricht sich für eine Anpassung der Höhe der Managementprämie aus und hält 2 €/MWh für die ersten fünf Jahre und 1 €/MWh für die darauffolgenden zehn Jahre des Vertrags für ausreichend. Die gesetzliche Einspeisevergütung sollte ursprünglich bis 2018 beibehalten werden, aber die Reform der Strompreisumlage CSPE zum 1. Januar 2016 (contribution au service public de l’électricité), die der Förderung der erneuerbaren Energien dient, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 (loi de finances rectificative) hat die Europäische Kommission dazu bewegt, dieses Jahr bereits die Übereinstimmung des Fördersystems für die Windenergie mit den europäischen Leitlinien zu fordern. Der Entwurf des Marktprämienerlasses 2016 hebt den Windtariferlass von 2014 auf.

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