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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde Windenergie an Land in Frankreich veröffentlicht

Das französische Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) hat am 28. Februar 2018 die Ergebnisse des ersten Gebotstermins (01. Dezember 2017) der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land in Frankreich bekannt gegeben. Die am 05. Mai 2017 veröffentlichte Ausschreibung umfasst bis 2020 sechs Gebotstermine mit einem Ausschreibungsvolumen von je 500 MW. Eine DFBEW-Übersetzung des entsprechenden Lastenhefts sowie die französische Originalfassung sind hier abrufbar.

Von den abgegebenen Geboten mit einer Gesamtkapazität von rund 900 MW wurden 22 Projekte mit einem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert von 6,54ct/kWh bezuschlagt. Die Laufzeit der Vergütung beträgt 20 Jahre.  Die meiste Zuschläge entfallen auf Projekte in den beiden Regionen „Hauts-de-France“ und „Pays-de-la-Loire“. Gebotstermin für die nächste Ausschreibungsrunde ist der 01. Juni 2018.

Seit 2016 wurde die Förderung von Windenergie an Land in Frankreich schrittweise von einem System flächendeckender Stromabnahmeverträge mit fester Vergütung auf ein zweigliedriges Marktprämienmodell umgestellt. Beiden Varianten dieses Modells ist gemeinsam,  dass der Erzeuger den von seiner Anlage erzeugten Strom am Markt verkaufen muss und auf die dort erzielen Preise eine zusätzliche Vergütung in Form einer Marktprämie („complément de rémunération“) erhält. Je nach Größe des Windparks wird diese Prämie entweder auf Antrag gewährt oder die zu fördernden Projekte sowie die Höhe der Prämie werden im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt. 

Kleinere Windparks, die maximal sechs Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von unter 18 MW umfassen, erhalten die Prämie ohne wettbewerbliche Ausschreibungen im Rahmen eines Marktprämienvertrags („guichet-ouvert“ - System). Die Höhe dieser Aufstockung orientiert sich am staatlich festgelegten, weitestgehend einheitlichen Referenztarif von 7,2 bis 7,4 ct/kWh. Hinzu kommt eine Managementprämie. Zusätzlich wird - in Abhängigkeit vom  Rotordurchmesser - für jede Anlage ein jährlicher Produktionsdeckel festgelegt. Sobald dieser erreicht wird, sinkt der Referenztarif auf 4 ct/kWh.  

Für Windparks, die mehr als sechs Anlagen umfassen oder mindestens eine Anlage mit mehr als 3 MW installierter Leistung beinhalten, erfolgt die Vergütung im Rahmen eines Ausschreibungssystems. Die Ausschreibungsbedingungen sind durch das aktuell gültige Lastenheft geregelt. Jeder Bewerber reicht als Gebot einen individuell ermittelten Wert für den Referenztarif ein. Die Bezuschlagung erfolgt ausschließlich auf Basis des Preiskriteriums. Für alle Ausschreibungsteilnehmer gilt „pay-as-bid“, mit Ausnahme kleinerer Aufschläge für Bürgerenergieprojekte. Die letztlich auszuzahlende Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen durchschnittlichem Markterlös je Kalendermonat und dem jeweils von den erfolgreichen Bewerbern eingereichten individuellen Referenztarif.

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