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Die Bundesregierung bestätigt die Verlangsamung des Zubaus der Windenergie

Die deutsche Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion im September 2018 bestätigt, dass sich der Ausbau der Windenergie in Deutschland in den nächsten Jahren verlangsamen wird.

Im Jahr 2017, ein Rekordjahr, wurden 5.000 MW aus Windenergie an Land ans Netz angeschlossen. Im Jahr 2018 wird mit 3.000 bis 3.500 MW an Zubau für Windenergie an Land gerechnet. Gemäß diesen Zahlen würde der Zubau im Jahr 2019 noch niedriger ausfallen, nämlich zwischen 1.500 und 2.000 MW. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 1.500 MW in Betrieb genommen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass man diese Zahlen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2017 analysieren muss. In den Ausschreibungen im Jahr 2017 waren mehr als 90 % der bezuschlagten Projekte Bürgerenergiegesellschaften. Diese Bürgerprojekte besitzen eine längere Realisierungsfrist von 54 Monaten. Das heißt, dass diese Projekte wahrscheinlich erst in den Jahren 2020/2021 in Betrieb genommen werden. Zudem durften Bürgerenergiegesellschaften im Jahr 2017 ohne Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (sog. BImSch-Genehmigung) an Ausschreibungen teilnehmen. Problematisch hierbei ist unter anderem, dass in einigen Fällen bezuschlagte Bürgerenergieprojekte ohne Genehmigung vermutlich nicht gebaut werden können. So lässt sich auch die Verlangsamung beim Ausbau der Windenergie an Land erklären.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage erinnert die Bundesregierung auch an die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie würde aktuell an verschiedenen Optionen arbeiten, um in diesem Kontext den Rechtsrahmen zu ändern. Diese gesetzlichen Änderungen könnten jedoch erst Mitte 2019 in Kraft treten. Dies würde bedeuten, dass die Sonderausschreibungen erst ab dem Jahr 2020 einen Beitrag zu einem beschleunigten Zubau der Windenergie an Land leisten könnten.

ändern. Aber diese gesetzlichen Änderungen könnten erst Mitte 2019 in Kraft treten. Das heißt, dass die Sonderaus-schreibungen frühestens im Jahr 2020 eine Wirkung haben könnten.

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