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Die Bundesnetzagentur erlässt Verordnung zum Netzausbaugebiet

Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Herr Jochen Homann, hat die Verordnung zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Netzausbaugebiets am 20. Februar im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) unterzeichnet. Das Ziel des Netzausbaugebietes ist es, den Ausbau der Windenergie besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Dafür wurden in Norddeutschland fünf Gebiete (siehe Grafik) identifiziert, in denen die Zuschläge in den Ausschreibungen für Windenergie an Land künftig auf 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt sein werden – dies entspricht einer Obergrenze von 902 MW. Die folgenden Gebiete, die insgesamt ca. ein Sechstel des Bundesgebiets darstellen, fallen unter die Netzausbaugebiete: der nördliche Teil Niedersachsens, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Zur Erinnerung: Das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land beträgt 2.800 MW bis 2020, und wird 2.900 MW ab dem Jahr 2020 betragen. Die Regeln für die Netzausbaugebiete sind ab dem 1. März 2017 anzuwenden und ab dem 31. Juli 2019 alle zwei Jahre zu evaluieren.

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