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Bundeskabinett beschließt Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Zentraler Baustein ist die Anhebung des Offshore-Ausbauziels bis zum Jahr 2030 von 15 GW auf 20 GW. Auch ein ambitioniertes Ausbauziel für 2040 mit 40 GW ist im Entwurf enthalten.

Besondere Aufmerksamkeit erhält die zukünftige Bestimmung der Förderhöhe. In den Ausschreibungen 2017/18 wurden für verschiedene Projekte sogenannte Null-Gebote abgegeben, also ein Gebot ohne den Erhalt einer öffentlichen Förderung. So solle nunmehr ein sog. „dynamisches Gebotsverfahren“ genutzt werden, um zwischen Null-Geboten zu differenzieren. Dies könnte dazu führen, dass Offshore-Projekte eine Art Lizenzgebühr zahlen müssen, um einen Zuschlag zu erhalten. Verschiedene Verbände sehen diesen Vorschlag kritisch, die Einführung von Differenzverträgen (Contract for Difference, CfD) sei aus volkswirtschaftlicher Sicht vorzuziehen.

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