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Bürgerenergie großer Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde Wind an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Windenergieanlagen an Land 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 MW bezuschlagt. Eingereicht wurden 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagspreis liegt bei 5,25 ct/kWh und der höchste bei 5,78 ct/kWh.
Mit 70 % der eingereichten Gebote (169) waren Bürgerenergiegesellschaften in dieser ersten Runde besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 93 % der Zuschläge (65), bzw. 96 % des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbände. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Die Bürgerenergiegesellschaften haben im Ausschreibungsverfahren zwei Vorteile gegenüber anderen Akteuren: Zum einen können sie im Gegensatz zu sonstigen Bietern ein Gebot für einen Windpark auch ohne Genehmigung abgeben und erhalten dann eine verlängerte Realisierungsfrist. Zum anderen bemisst sich die Förderhöhe nicht nach dem Gebotspreis wie bei den sonstigen Akteuren, sondern sie erhalten den höchsten bezuschlagten Preis. Bürgerenergieprojekte sind verpflichtet 10 % ihrer Anteile der Standortkommune anzubieten.

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