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BNetzA veröffentlicht erste Ausschreibung für Offshore-Windenergieprojekte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2017 die Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks mit dem Ziel, eine bessere Marktintegration und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Offshore-Windenergie zu fördern, veröffentlicht. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See wird zunächst 12 ct pro kWh betragen.

Die erste Ausschreibungsrunde betrifft alle Offshore-Windenergieanlagen, die im Sommer 2016 genehmigt worden sind oder die zumindest einen fortgeschrittenen Genehmigungstand nachweisen können. Diese Anlagen sollten dann erst nach dem 31. Dezember 2020 in der Nord- und Ostsee in Betrieb genommen werden. Diese erste Gebotsrunde endet am 1. April 2017 und umfasst insgesamt ein Volumen von 1.550 MW. Ein Jahr später, am 1. April 2018, wird die zweite Gebotsrunde enden. Nach dem neuen Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) vom 13. Oktober 2016 wird das Ausschreibungsvolumen 2018 nochmals 1.550 MW umfassen. Die Projekte sollten bis 2025 schrittweise in Betrieb gehen.

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