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Bekanntgabe der neuen Fördersätze für Windenergieanlagen an Land ab 2016

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Oktober die neuen Fördersätze für Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben (Mitteilung der BNetzA). Demnach reduzieren sich die anzulegenden Werte für die Förderung von Onshore-Anlagen zum 1. Januar 2016 um 1,2 %. Dies geht auf die hohen Zubauzahlen im Bereich der  Windenergie zurück.

Das EEG 2014 sieht einen atmenden Deckel vor, demzufolge sich die Höhe der Fördersätze an den Zubauzahlen ausrichtet. Grundsätzlich soll ab 2016 eine vierteljährliche Absenkung der Vergütung im Onshore-Bereich um 0,4 % erfolgen. Wird jedoch der gesetzlich festgelegte Zielkorridor von 2.400 bis 2.600 MW über- bzw. unterschritten, so erhöht bzw. verringert sich die Degression automatisch.Den B erechnungen der BNetzA zufolge lag der Nettozubau an installierter Windenergieleistung an Land im Bezugszeitraum August 2014 bis Juli 2015 mit rund 3.660 MW klar über dem jährlichen Ausbaukorridor und führt dadurch zu einer Absenkung der Fördersätze zum 1. Januar 2016 um 1,2 %. Die mindestens 5-jährige Anfangsvergütung sinkt in der Folge von 8,9 ct/kWh auf 8,79 ct/kWh und die anschließende Grundvergütung von 4,95 ct/kWh auf 4,89 ct/kWh.

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