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Ausschreibungen für Windenergie an Land erstmals leicht unterzeichnet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibung in diesem Jahr für Windenergie an Land über ein Volumen von 670 MW bekanntgegeben. Gebotstermin war de 2. Mai 2018. Die Zuschlagswerte reichen von 4,65 ct/kWh bis 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,73 ct/kWh und damit auf dem Niveau der Ausschreibung vom Mai 2017 (5,71 ct/kWh). In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde im Februar 2018 lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei 4,73 ct/kWh.

Auf Bürgerenergiegesellschaften entfiel mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 MW rund ein Fünftel des Zuschlagsvolumens. Sie erhalten als Zuschlagswert den Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots (6,28 ct/kWh). Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Nordrhein-Westfalen (33 Zuschläge, 138 MW) und Brandenburg (16 Zuschläge, 87 MW).

Die ausgeschriebene Menge war erstmalig leicht unterzeichnet: Es gingen 111 Gebote mit einem Umfang von 604 MW ein. Am Ausschreibungstermin (1. Mai 2018) verfügten Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.384 MW über eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung und hätten somit am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können.

Als mögliche Ursachen für diese Zurückhaltung identifizieren Branchenvertreter unter anderem die Unsicherheit, die mit der laufenden Überarbeitung des Rechtsrahmens für Windausschreibungen einhergeht. Dabei spielt auch der Zeitplan eine Rolle: Wird das geplante Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes („100-Tage-Gesetz“) nicht rechtszeitig vorgelegt, kann es vom Bundestag nicht mehr vor der Sommerpause angenommen werden; die geplanten Neuerungen könnten also mindestens für den kommenden Gebotstermin im August noch nicht umgesetzt werden. Zudem steht aktuell nicht fest, wann und in welcher Tranchierung die von der großen Koalition beschlossenen Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik im Umfang von je 2 GW jährlich in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt werden. Dies führe neben mangelnder Planungssicherheit auch zu spekulativem Verhalten einiger Marktakteure.

Der nächste Gebotstermin für Windenergie an Land ist der 1. August 2018.

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