Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Stand August 2015)
Die seit Ende August 2015 geltende, überarbeitete Fassung der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen hat einige Änderungen für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen mit sich gebracht.
So sind bspw. erstmals zugelassen:
- die bedarfsgerechte Befeuerung von Windenergieanlagen und
- die Blockbefeuerung von Windparks
Die AVV sieht zudem vor, dass die Nachtkennzeichnung aller Windparks landesweit synchronisiert wird. Die Verwaltungsvorschrift regelt des Weiteren die Befeuerungsebenen für den Turm, deren Mindestanzahl abgesenkt wurde.
Preis der Übersetzung: 350,– € (zzgl. MwSt.)