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Ablehnung der Beschaffungswesensaufhebungsanfragen bezüglich des Offshore-Windparks Saint-Brieuc

Das Verwaltungsgericht von Rennes hat die Beschaffungswesensaufhebungsanfragen des Vereins „Gardez les caps“, des Interessenverbandes „Tourcom Consovoyages“ und des mittelständischen Betriebes Nass & Wind bzgl. des Offshore-Windparks in der Bucht Saint-Brieuc abgelehnt. Das vom Konsortium Ailes Marines, welches sich aus den Firmen Iberdrola, res und der Caisse des Dépôts zusammensetzt, geführte Projekt stellte anfänglich 100 Turbinen von 5 MW vor, bevor die französische Umweltministerin, Ségolène Royal, eine neue Version des Projekts mit 62 Turbinen von 8 MW im Juni 2016 genehmigte. Die Antragsteller („Gardez les caps“, „Tourcom Consovoyages“ und Nass & Wind) hatten den Projektierer und das Umweltministerium wegen der Nichtbeachtung des Lastenhefts und einer unzureichenden Umweltimmissionsbewertung angeklagt. Die Beschaffungswesensaufhebungsanfrage wurde abgelehnt und das Offshore-Windprojekt von Saint-Brieuc wird in seiner neuen Version realisiert. Es soll ab 2022 betriebsbereit sein.

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