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Zustimmung der Europäischen Kommission zum EEG 2021

Die Europäische Kommission hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 genehmigt. Nach der beihilferechtlichen Prüfung muss die Bundesregierung jedoch die sogenannte „Südquote“ überarbeiten. Die Quote für Windkraftanlagen im Süden des Landes wurde eingeführt, um dort den Ausbau von Windenergie zu fördern. Auch die Anschlussförderung für alte Windkraftanlagen muss überarbeitet werden. Diesen Punkt hat die Europäische Kommission nicht akzeptiert, da die Anlagenbetreiber ihre Investitionen bereits nach einer Förderdauer von 20 Jahren amortisieren konnten. Der Großteil der betroffenen Anlagen sei ohnehin bereits in die ungeförderte Direktvermarktung gewechselt (weitere Informationen hier, auf Englisch).

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