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Vorerst keine EEG-Reform

Mit der Absage des für Ende April/Anfang Mai geplanten Treffens zwischen Bund und Ländern zu einer Einigung rund um die von Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Februar vorgeschlagene „Strompreisbremse“ ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch vor der Bundestagswahl im Herbst vorerst ad acta gelegt. Das Bundeskanzleramt, das die Federführung für die Gespräche zuletzt übernommen hatte, teilte mit, dass eine Einigung vor der Wahl „nicht in Sicht“ sei. Ein Konsens schien in den letzten Wochen nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der Bundesländer angesichts der vorgeschlagenen Maßnahmen zunehmend unwahrscheinlich. Die Gespräche über eine grundlegende EEG-Reform werden jedoch im Rahmen der bereits bestehenden Plattform für Erneuerbare Energien fortgesetzt, um eine entsprechende Reform nach der Bundestagswahl umzusetzen.

In der Erneuerbaren-Branche, der Investoren und Banken zuletzt aufgrund der anhaltenden Diskussionen zurückhaltend begegnet waren, wurde diese Entscheidung als positives Signal aufgenommen. Kritiker warnen jedoch davor, dass ein Aufschub der EEG-Reform dazu führen könnte, dass die EEG-Umlage, die anhand der Strompreisbremse bis Ende 2014 auf den aktuellen Wert von 5,28 Ct./kWh eingefroren werden sollte, nun im kommenden Jahr auf 6 bis 7 Ct./kWh steigen könnte.

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