fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Verordnungen zum Genehmigungsverfahren veröffentlicht

Verordnungen zum Genehmigungsverfahren veröffentlicht

Ende 2011 wurden drei wichtige, seit geraumer Zeit von den Projektträgern erwartete Verordnungen in Frankreich veröffentlicht, die von der Koordinierungsstelle übersetzt wurden: die Verordnung 2011-1893 zur Betriebsgenehmigung von Energieerzeugungsanlagen, die die öffentliche Befragung reformierende Verordnung 2011-2018 sowie die Verordnung 2011-2019, die die Umweltverträglichkeitsstudie reformiert.

Die bereits am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Verordnung 2011-1893 vereinfacht das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, indem das Verfahren für Anlagen unterhalb einer gewissen Leistungsgrenze entfällt. Dies betrifft u.a. Anlagen im Windenergiebereich mit einer Leistung ≤ 30 MW und PV-Anlagen von ≤ 12 MW.
Die Verordnung 2011-2018 legt das Procedere für die im Umweltgesetzbuch vorgesehene öffentliche Befragung fest. Die Reform zielt unter anderem darauf ab, die Beteiligung der Öffentlichkeit zu vereinfachen, indem bspw. eine Befragung via elektronisches Verfahren ermöglicht wird. Weiterhin wird die Möglichkeit zur Abänderung von Projekten im Verlauf der Befragung geboten sowie die Möglichkeit, Befragungen ggf. zusammenzuführen. 
Mit der Verordnung 2011-2019  werden Inhalt und Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsstudie für Bauprojekte und -vorhaben überarbeitet. Er enthält zudem eine genaue Auflistung der Projekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, so bspw. PV-Freiflächenanlagen von ≥ 250 kWp. Unter anderem wird die vormals für bestimmte Projekte, so auch WEA von einer Höhe von ≤ 50 Metern und einer Leistung ≤ 2,5 MW, erforderliche Umweltverträglichkeitsnote (notice d’impact) mit Inkrafttreten der Verordnung, das wie für die Verordnung 2011-2018 für den 1. Juni 2012 vorgesehen ist, abgeschafft. 

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN