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Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Das Bundeskabinett hat am 29. November 2012 eine Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verabschiedet, der zufolge Großverbraucher 3.000 MW pro Monat an Abschaltleistung zur Verfügung stellen sollen. Die Unternehmen werden hierfür eine Vergütung von 1.667 Euro/MW Abschaltleistung bzw. maximal 20.000 Euro/Jahr erhalten. Für einzelne Abschaltungen sollen die Unternehmen zusätzlich einen „Arbeitspreis“ von 100 bis 500 Euro/MW erhalten. Der Bundestag dürfte die Verordnung ebenfalls noch im Dezember verabschieden.

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