
Verordnung für transparente Stromrechnung in Ausarbeitung
Die Energieversorger sollen künftig verpflichtet werden, die Stromrechnung für Verbraucher im Detail aufzuschlüsseln und die einzelnen Kostenbestandteile offenzulegen. Um dies durchzusetzen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Ende August dem Kabinett eine entsprechende Verordnung vorgelegt, die die „transparente Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ festlegt. Anstelle der bisher häufig üblichen Ausweisung der Gesamtkosten in Form des allgemeinen Grundversorgungspreises und der Mehrwertsteuer sollen Verbraucher künftig auf ihrer Stromrechnung eine Auflistung der Kosten u.a. für Netzentgelte, Stromsteuer, Vertrieb, KWK-Umlage und EEG-Umlage einsehen können.