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Veröffentlichung von drei Verordnungen zu einem konzentrierten Genehmigungsverfahren

Am 27. Januar 2017 - zwei Tage nach der Vorstellung im Ministerrat - wurden drei Verordnungen zur Einführung eines konzentrierten Verfahrens für Projekte, die Umweltgenehmigungsverfahren unterliegen, im französischen Amtsblatt veröffentlicht (auf Französisch). Die Texte treten am 1. März 2017 in Kraft und sehen Übergangsregelungen für bereits angelaufene Projekte vor. Erste Versuche mit konzentrierten Verfahren, die mehrere Genehmigungen zusammenfassen, welche auf Anlagen, Bauwerke, Bauarbeiten und Aktivitäten (installations, ouvrages, travaux et activités, IOTA) in Zusammenhang mit dem Wasserrecht sowie auf umweltgefährdende Anlagen (installations classées pour la protection de l’environnement, ICPE) angewendet werden, wurden im Jahr 2014 unternommen.

Im Bereich der umweltgefährdenden Erneuerbare-Energien-Anlagen wurde diese Phase durch das Energiewendegesetz für grünes Wachstum (loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte ; auf Französisch) bis zum 1. November 2015 verlängert. Nach positiven Rückmeldungen der ersten Tests beziehen sich nun die neuen Texte nicht nur auf die IOTA und die ICPE, sondern auch auf andere vom französischen Staat erteilte Genehmigungen, wozu insbesondere die Rodungsgenehmigung, die Genehmigung gemäß dem Energiegesetzbuch (code de l’énergie) und die Ausnahmegenehmigung zum Verbot der Zerstörung geschützter Arten zählen. So erfordern diese Projekte nur einen einzigen Antrag für alle das entsprechende Projekt betreffende Aspekte.
Es folgt eine einzige Antragsprüfung sowie eine öffentliche Anhörung, bevor der Präfekt die Genehmigung erteilt.

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