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Veröffentlichung der Stromeigenverbrauchsverordnung

Am 28. April 2017 wurde die Stromeigenverbrauchsverordnung (auf Französisch) veröffentlicht. Die Verordnung definiert die Rolle der öffentlichen Stromverteilungsnetzbetreiber bei der Umsetzung des kollektiven Eigenkonsums. Sie legt zudem die maximal installierte Leistung von Anlagen fest, die ihren überschüssigen Strom in das Netz speisen dürfen. Hierbei wird der Überschuss dem Bilanzkreis des Betreibers zugerechnet (gemäß seiner Verluste in Höhe von 100 kW). Die Verordnung gibt keine spezifischen Speicherungskriterien für den kollektiven Eigenverbrauch vor: Wenn durch einen Eigenverbrauch eine Stromspeichereinheit in diesem Rahmen erzeugt wird, sind die überflüssigen Mengen wie die von einen Endverbraucher anzusehen. Die Mengen, die aus dem Speicher entfernt werden, sind wie die von einem Erzeuger anzusehen

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