
Verfahren vereinfachen und das Umweltrecht modernisieren – Frankreichs Ad-hoc-Maßnahmen
Die am 16. April für die Modernisierung des Umweltrechts eingesetzten Generalstände, mit dem Ziel, die Wirkkraft des bestehenden Rechtsrahmens zu verbessern, haben eine erste Diskussionsetappe hinter sich. Die Ergebnisse dieser ersten Überlegungen wurden dem Ministerrat Mitte Juli vorgestellt. Drei Aktionsfelder wurden präsentiert: die Erstellung von Umweltnormen verbessern, die Verfahren zur Projektentwicklung sowie die Rechtssicherheit und Strafmaßnahmen bei Verletzung des Umweltrechts verbessern.
Bezüglich der Erneuerbaren-Projekte sind folgende Vorschläge besonders wichtig: die Zusammenführung aller Umweltgenehmigungen in einer einzigen Baugenehmigung – dies wurde vom Umweltministerium anlässlich einer Abgeordnetenanfrage (auf Französisch) im Parlament bereits bestätigt – und, insbesondere für Windenergieprojekte, die Einführung einer einheitlichen Anlaufstelle mit einem Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung (Departement) für alle Genehmigungen und Verfahren. Diese Vorschläge werden in einer Testphase Anfang nächsten Jahres unter der Aufsicht des Präfekten der Region und der jeweiligen Abteilungen des Umweltministeriums in zwei Pilotregionen gestartet, in der Provence-Alpes-Côte-d’Azur und in der Champagne-Ardenne. Die Generalstände sind Teil eines großen. von der Regierung als „Ad-hoc-Maßnahmen" verkündeten Programmkatalogs zur Modernisierung der öffentlichen Ordnung (auf Französisch). Insgesamt enthält der Katalog 200 Maßnahmen, von denen 142 neu aufgelegt sind und 59 bereits eingeleitet wurden.