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Übersetzung der französischen Verordnung vom 12. Januar 2017 über Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge

Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt die technischen Anforderungen von Ladepunkten in Frankreich.

Sie legt unter anderem folgende Voraussetzungen fest:

  • die technischen Anforderungen an den Aufbau und Betrieb von Normal- und Schnelladepunkten
  • die Beziehungen zum Verteilnetzbetreiber
  • die Anforderungen bezüglich intelligentes Ladens
  • die Verpflichtungen für punktuelles Aufladen und Interoperabilität (E-Roaming)

Dieser Text setzt die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um.

Der Originaltext auf Französisch kann hier heruntergeladen werden.


Die Übersetzung steht den Mitgliedern des DFBEW wie gewohnt kostenlos zur Verfügung. Nichtmitglieder können die vorliegende Übersetzung für 350 € (zzgl. MwSt.) erwerben.

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Download Mitgliedern vorbehalten

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