
Technische Anschlussbedingungen von Anlagen im Hochspannungsbereich überarbeitet
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat die Technischen Anschlussbedingungen für den Netzanschluss von Anlagen an die Hochspannungsebene (VDE-AR-N 4120, kostenpflichtig) überarbeitet. Vor dem Hintergrund, dass die auf dieser Spannungsebene installierte Leistung von 2004 bis 2014 von 20 auf über 75 GW gestiegen ist, sei es erforderlich gewesen, so der VDE, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) anzupassen. Die Anforderungen an die an die 110-kV-Ebene angeschlossenen Erzeugungsanlagen sind mit der seit dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung des VDE-Dokuments nicht zuletzt mit Blick auf ihre systemstützende Aufgabe gestiegen. So gelten für die Anlagen u.a. erweiterte Blindleistungsanforderungen, erweiterte Anforderungen an die statische Spannungshaltung und neue Anforderungen an die dynamische Netzstützung. Neue Erzeugungsanlagen müssen diese Anforderungen spätestens nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren erfüllen, also ab dem 1. Januar 2017.