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Senkung der Managementprämie für Wind und Photovoltaik ab 2013

Das Bundeskabinett hat am 29. August die vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegte Managementprämienverordnung beschlossen, die nun an den Bundestag weitergeleitet wurde. Mit dieser Verordnung wird die so genannte Managementprämie für direkt vermarkteten Strom aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen ab dem kommenden Jahr gegenüber der bislang für 2013 vorgesehenen Prämie um 0,35 ct/kWh für nicht fernsteuerbare und um 0,25 ct/kWh für fernsteuerbare Anlagen abgesenkt. 2013 liegt sie somit dann bei 0,65 ct/kWh bzw. 0,75 ct/kWh.

Die vom Anlagenbetreiber anstatt der EEG-Einspeisevergütung bezogene Managementprämie ist der Teil der Marktprämie, der die Mehrkosten abdecken soll, die ihm in der Direktvermarktung entstehen (Börsenzulassung z.B.). Die ersten Bewertungen dieses Modells haben jedoch gezeigt, dass die Höhe der Managementprämie mittlerweile deutlich über den Kosten der Betreiber liegt. Daher hat das BMU im Sommer eine über die bereits im EEG vorgesehene Absenkung hinausgehende Senkung der Prämie vorgeschlagen. Damit sollen laut BMU ca. 160 Mio. Euro an EEG-Umlage vermieden werden. Die Managementprämie für regelbare erneuerbare Energien wie Bioenergie oder Wasserkraft ist nicht Gegenstand der Verordnung.

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