fullscreen

Mitgliederbereich

> > > > Parlament verabschiedet Gesetz zum Eigenverbrauch von Strom

Parlament verabschiedet Gesetz zum Eigenverbrauch von Strom

Mit einer letzten formellen Abstimmung in der Nationalversammlung am 15. Februar 2017 hat das französische Parlament den Entwurf für das Gesetz zum Eigenverbrauch von Strom und zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (projet de loi relatif à l'autoconsommation d'électricité et à la production d'électricité à partir d'énergies renouvelables) endgültig verabschiedet (auf Französisch). Dadurch wurden die Verordnungen 2016-1019 zum Eigenverbrauch von Strom vom 27. Juli 2016 (auf Französisch) und 2016-1059 zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 3. August 2016 (auf Französisch) ratifiziert. Das Gesetz schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der die Entwicklung von Lösungen zum Eigenverbrauch von Strom in Frankreich erleichtert und der kollektive Eigenverbrauchslösungen ermöglicht. Dieser neu geschaffene Rahmen umfasst insbesondere Steuerbefreiungen: Eigenverbraucher, die über eine Anlage mit einer installierten Leistung von weniger als 1.000 kWp verfügen, müssen keinen Beitrag zur Umlage für die Förderung der erneuerbaren Energien (Contribution au service public de l'électricité, CSPE) leisten und auch keine lokalen Stromverbrauchssteuern (Taxes locales sur la consommation d'électricité) entrichten. Er sieht außerdem vor, dass die französische Energieregulierungsbehörde (Commission de régulation de l’énergie, CRE) spezielle Netzentgelte, sogennante Micro-TURPE, für kleine Eigenverbrauchsanlagen einführt. Diese Maßnahme, die für alle Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kWp gilt, sollte Kostensenkungen bei der Netznutzung berücksichtigen, die sich durch den Eigenverbrauch ergeben. Darüber hinaus regelt das neue Gesetz ausdrücklich, dass der Verteilnetzbetreiber 40 % der Netzanschlusskosten für Erneuerbare-Energien-Anlagen übernehmen kann. Diese Leistung wird durch die Netzentgelte finanziert.

ZURÜCK ZU DEN NACHRICHTEN