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Parlament beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Noch vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zugestimmt. Es trat Anfang September nach der offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und verpflichtet ab Januar 2017 Endkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh sowie Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 kWp und 100 kWp zum Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Die intelligenten Zähler müssen demnach mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateways), das eine externe Steuerung zulässt, ausgestattet werden. Ab 2020 sollen dann auch Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 kWh intelligente Stromzähler erhalten. Um die Kosten für die Kunden im Rahmen zu halten, sind je nach Jahresverbrauch bzw. installierter Leistung der Stromerzeugungsanlage verschiedene Preisobergrenzen für den Betrieb vorgesehen, die pro Kalenderjahr nicht überschritten werden dürfen. Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass künftig Verbrauchs- und Einspeisewerte für 24 statt bisher 12 Monate gespeichert werden, was Kritik von Datenschützern hervorgerufen hat.

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