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Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung

Am 14. Juni 2017 hat das Bundeskabinett die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Diese Verordnung ermöglicht die Eröffnung von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung im Rahmen der Ausschreibungen für die Teilnahme von Anlagen aus EU-Mitgliedstaaten. Jährlich wird dies circa 300 MW entsprechen. Bis jetzt konnte eine solche grenzüberschreitende Pilot-Ausschreibung nur zwischen Deutschland und Dänemark stattfinden. Der Gebotszeitraum dieser Ausschreibung, die ein Gesamtvolumen von 20 MW aufwies, endete am 8. Dezember 2016 und betraf nur PV-Anlagen.

Der von den Gewinnern gebotene Preis lag in dieser Pilotausschreibung bei 5,38 ct/kWh und damit unter dem gemittelten Referenzwert (5,66 ct/kWh) der bezuschlagten Projekte der sechsten nationalen PV-Ausschreibungsrunde. Mit der am 14. Juni verabschiedeten Novelle der GGEV werden nun auch grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses von Verhandlungen mit Partnerländern ermöglicht. Weitere Informationen zur Novelle der GEEV können dem Begleitdokument zur Länder- und Verbändeanhörung entnommen werden.

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