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Neue Ausschreibung zu Lastverschiebung in Frankreich

Der französische Übertragungsnetzbetreiber RTE hat für das vierte Quartal 2013 eine Ausschreibung (auf Französisch) für vertragliche Vereinbarungen zu Lastverschiebungen veröffentlicht, mit einer Frist bis zum 2. September. Die Energieregulierungsbehörde (CRE) bestätigte in einem Beschluss vom 20. Juni 2013 (auf Französisch) die von RTE vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für diese Ausschreibung, die für den Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 erfolgt ist. Für das Jahr 2014 wird es demnächst nach Artikel 7 des Gesetzes 2010-1488 (Gesetz NOME), das durch Artikel 13-II des Gesetzes Loi Brottes (auf Französisch) geändert wurde, eine weitere Ausschreibung geben.

Die berücksichtigten Kandidaten werden eine Beteiligungsvereinbarung unterzeichnen, mit denen sie zu „Ausgleichs-Akteuren“ werden. Die Ausschreibungen finden im Rahmen eines Ausgleichsmechanismus statt, der von RTE 2003 eingerichtet wurde, um den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu gewährleisten. RTE verfügt damit in Echtzeit über eine Energiereserve und steht mit den ans Netz angeschlossenen Erzeugern und Verbrauchern in Kontakt, die ihre Leistung bzw. ihren Verbrauch gegebenenfalls bei Bedarf schnell ändern können. Das Gesetz Brottes hat die Bedeutung von Lastverschiebung auf den Strommärkten und bezüglich des Ausgleichsmechanismus präzisiert, insbesondere durch die Einführung einer Prämie für Anbieter von Lösungen für Lastverschiebung. Die CRE ist nun damit beauftragt worden, der Regierung die Modalitäten für Lastverschiebungslösungen (auf Französisch) auf dem Strommarkt zu unterbreiten und hat im Juni eine Anhörung (Französisch) über „strukturierende Elemente für einen Entwurf eines Erlasses zu Lastverschiebungslösungen auf den Strommärkten und bezüglich des Ausgleichsmechanismus“ eingeleitet. Der Entwurf dürfte in Kürze veröffentlicht werden.

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