
Netzkostenumlage sinkt - Anträge auf Netzentgeltbefreiung steigen
Nach einer Reform der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) im Sommer, mit der eine vollständige Netzentgeltbefreiung der Großverbraucher (Jahresverbrauch von 10 GWh und mindestens 7.000 Nutzungsstunden) abgeschafft wurde, sinkt die Netzkosten-Sonderumlage, die so genannte § 19 StromNEV-Umlage, im kommenden Jahr von derzeit 0,329 Ct./kWh auf 0,09 Ct./kWh (für den Verbrauch bis 100 MWh und bei der Berücksichtigung von Rückzahlungen für die Jahre 2012 und 2013). Dies teilten die Übertragungsnetzbetreiber Ende Oktober mit.
Zugleich steigt Zahl der Anträge auf geminderte Netzentgeltzahlungen weiter an: Entsprechend einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundesfraktion der Grünen haben bis jetzt 1.500 weitere Unternehmen einen entsprechenden Antrag gestellt. In den Jahren 2011 und 2012 gab es demnach 4.376 Anträge, von denen bislang rund 2.329 bewilligt wurden. Die 2013 gewährten Nachlässe beliefen sich nach Angaben der Fraktion der Grünen auf 805 Mio. €.