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Memo zu Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien in Deutschland und Frankreich

Das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) veröffentlicht ein Memo zum Thema:

Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien in Deutschland und Frankreich –
Rechtsrahmen und bisherige Erfahrungen

Das auf den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen basierende Instrument der Innovationsausschreibung findet sowohl in Deutschland als auch in Frankreich für die Förderung innovativer Erneuerbare-Energien-Projekte Anwendung. In beiden Ländern wurden in den letzten Jahren Erfahrungen mit diesem Format gemacht.

Zentrale Ergebnisse des Memos umfassen:

  • In bisher insgesamt drei Ausschreibungsrunden konnten sich in Frankreich innovative, technische Lösungen für PV-Anlagen in verschiedenen Kategorien um eine Förderung bemühen.
  • Sowohl innovative EE-Einzelprojekte als auch Kombinationen verschiedener Technologien sowie Projekte in Verbindung mit Speichersystemen können an der zum 1. September 2020 erstmals durchgeführten Innovationsausschreibung in Deutschland teilnehmen.
  • Der wohl zentralste Unterschied im Ausschreibungsdesign ist die Art der geforderten Innovation. In Frankreich liegt der Fokus dabei auf technischen Innovationen und optimierter Flächennutzung (durch schwimmende PV-Anlagen sowie Agri-PV-Lösungen). In Deutschland sieht das Design der Innovationsausschreibung insbesondere Tests neuer Vergütungssysteme (fixe Marktprämie) vor.

 

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