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Memo zu den Eckpunkten der künftigen Ausschreibungen für erneuerbare Energien in Deutschland

Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossen, das Fördersystem für erneuerbare Energien bis spätestens 2017 grundsätzlich auf Ausschreibungen umzustellen. Hierüber wird die Höhe des für die Berechnung der gleitenden Marktprämie erforderlichen anzulegenden Wertes ermittelt. Die Eckpunkte der künftigen Ausschreibungsmodelle wurden Ende Juli veröffentlicht und stehen bis zum 1. Oktober zur Konsultation. Festgelegt sind darin unter anderem:

  • die Grundsätze und Voraussetzungen künftiger Ausschreibungsmodelle
  • die entsprechenden Kriterien für die Onshore-Windenergie, die Offshore-Windenergie und die Photovoltaik
  • die europaweite Öffnung der Ausschreibungen

Die Ergebnisse werden Eingang in das EEG 2016 finden, dessen Verabschiedung für den Sommer 2016 geplant ist.

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