
Länderöffnungsklausel im BauGB bleibt umstritten, während Bayern ersten Schritt vollzieht
Nachdem die im Zuge der EEG-Novelle geplante Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch (BauGB) zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Gebäuden bei einer Anhörung im Bundestag wenig Anklang fand, lehnte auch der Bundesrat bei seiner ersten Lesung zur EEG-Novelle am 23. Mai die Neuregelung mehrheitlich ab. Kritiker der Länderöffnungsklausel bemängeln, dass diese weder zu mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung beitrage noch den Anforderungen der Energiewende gerecht werde, da der Ausbau der Windenergie damit massiv eingeschränkt werden könne. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) wies darauf hin, dass die geplante Änderung im BauGB mit den Planungsrechten der Kommunen kollidiere und im Widerspruch zu immissionsschutzrechtlichen Regelungen stehe. Zudem habe die langjährig erprobte Regionalplanung zu Abständen geführt, die fachlichen Kriterien genügen und die örtliche Situation und Besonderheiten berücksichtigten, so der BWE.
Bayern, das die Initiative ursprünglich eingebracht hatte, hat unterdessen am 27. Mai auf Ministerratsebene eine Änderung der bayerischen Bauordnung zur Umsetzung der so genannten „10H-Regelung“ (der Abstand zwischen WEA und dem nächstliegendem Wohngebäude soll das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen) verabschiedet. Der Landtag muss seine Zustimmung noch erteilen, wobei diese Regelung nur unter dem Vorbehalt der Einführung der Länderöffnungsklausel im BauGB in Kraft treten kann. Die Windenergiebranche, aber auch die Opposition im Landtag fürchten, dass der Ausbau der Windenergie in Bayern zum Erliegen kommen könnte, auch wenn von der Landesregierung betont wird, dass das Gesetz vorsehe, dass Gemeinden unter der Voraussetzung der Zustimmung der Nachbargemeinde die Abstandsregelung auch unterschreiten können. Aus einem Papier zu den Auswirkungen der geplanten länderspezifischen Regelung für Mindestabstände am Beispiel Bayern, das das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kürzlich veröffentlicht hat, geht indes hervor, dass mit der geplanten Regelung in Bayern lediglich noch 1,7 % der Landesfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung stehen dürfte (gegenüber aktuell 19 %). Hinreichend Windpotential bestünde jedoch auf insgesamt lediglich 0,86 % der Landesfläche, wobei es sich hier zu 70 % um Waldflächen handle. Gleichzeitig offenbarte der von Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner Anfang Mai vorgestellte Windatlas Bayern, dass insbesondere Franken und die Oberpfalz erhebliche Potentiale für die Windenergie bergen.