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Korrektur der Nutzungsgebühren für die Verteilnetze

Die Regierung bestätigte in ihrer am 26. Mai im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung (auf Französisch) die Korrektur der Nutzungsgebühren für die Verteilnetze für den Zeitraum von 2009 bis 2013 (Turpe 3), die durch diese Entscheidung nach unten korrigiert werden. EDF ist somit verpflichtet, den Stromverbrauchern insgesamt 40 Mio. € gut zu schreiben. Im November 2012 hatte das Oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, die geltenden Netznutzungsgebühren aufgehoben (Urteil auf Französisch), wodurch die Energieregulierungsbehörde (CRE) ihr Tarifmodell neu erstellen musste. Das Oberste Verwaltungsgericht war vom innerstädtischen Verband Sipperec angerufen worden und gab in seinem Urteil an, dass die von der CRE angewandte Methode zur Bestimmung der an das EDF-Tochterunternehmen ERDF zu zahlenden Gebühren nicht haltbar sei. Der Abschlag von 40 Mio. € ist gleichbedeutend mit einer um rund 2,5 % niedrigeren Stromrechnung für die Haushalte in den Monaten Juni und Juli 2013.

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