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Kein Wiederspruch dem Einbau eines intelligente Stromzählers möglich

Das Verwaltungsgericht Toulouse hat mit Entscheidung vom 11 September 2018 einen Beschluss des Stadtrates der Gemeinde Blagnac in der Region Haute-Garonne vom 16. Mai diesen Jahres teilweise außer Kraft gesetzt. Der Beschluss regelt Einzelheiten des Einbaus des Smart Meters „Linky“ auf dem Territorium der Gemeinde und sieht insbesondere die Möglichkeit für private Energieverbraucher vor, dem Einbau eines solchen intelligenten Stromzählers zu wiedersprechen. Diese Bestimmung hat das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Ein solches Einspruchsrecht ist in den französischen Bestimmungen, die landesweit den Roll-Out von „Linky“ regeln, regelmäßig nicht vorgesehen. Der Präfekt der Region Haute-Garonne hatte das Verwaltungsgericht Toulouse Anfang August im Rahmen eines Eilverfahren angerufen, um die Umsetzung des Beschlusses zu unterbinden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zunächst vorläufig.

Andere Bestandteile des Beschlusses haben hingegen weiterhin Bestand. Dazu gehört insbesondere eine Bekräftigung des Rechts auf persönliches Eigentum und die damit verbundene Pflicht des französischen Verteilnetzbetreibers Enedis, der für den Einbau der intelligenten Zähler zuständig ist, vor Betreten einer Wohnung die Zustimmung der Bewohner bzw. Eigentümer einzuholen. Ein Einbau gegen den Willen des Verbrauchers ist technisch (außerhalb der Wohnung) aber grundsätzlich dennoch möglich.

Die vorläufige Außerkraftsetzung hat Bestand, bis das Verwaltungsgericht diese im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens dauerhaft bestätigt.

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