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Grünes Licht für die Industrieausnahmen im KWK-Gesetz

Nach mehreren Evaluierungen und zahlreichen Anpassungsplänen und Änderungen des Gesetzes hat die Europäische Kommission, am 23. Mai 2017, gemäß den EU-Beihilfevorschriften, Ermäßigungen für Umlagen für energieintensive Unternehmen genehmigt. Damit unterstützt sie die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland. Die EU-Kommission betrachtet solche Maßnahmen als Instrument zum Erreichen der energetischen und klimatischen Ziele der EU, ohne die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen sowie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu bedrohen. Laut der EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständig ist, könnte die KWK sogar durch die effiziente Nutzung der Energie eine wichtige Säule der Energiewende in Europa werden. Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bzw. die Leitlinien von 2014 für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie, können die Ermäßigungen von Umlagen zur Finanzierung von besonderen Programen zur Unterstützung der Entwicklung erneuerbarer Energien für bestimmte Sektoren und Unternehmen bis zu einer bestimmten Höhe zugelassen werden. Die Leitlinien gelten aber nicht für Ermäßigungen von Umlagen zur Finanzierung der KWK Förderung. Deswegen wird die Modernisierung von KWK-Anlagen durch eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert – die via die Netzentgelte erhoben wird.

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