
Französische Übersetzung des BMWi-Konzepts zur Öffnung des EEG
Die EU-Kommission fordert eine Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Ab 2017 wird die Bundesregierung daher 5% der jährlich neu installierten Leistung aus EEG-Anlagen für Anlagen im europäischen Ausland öffnen („anteilige Öffnung“). In einem ersten Schritt erfolgt dies zunächst testweise über Pilot-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen.
Das nun übersetzte Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt die Vorgaben des EEG 2014 um und definiert folgende Voraussetzungen einer Öffnung genauer:
- Völkerrechtliche Vereinbarung
- Prinzip der Gegenseitigkeit
- Nachweis des „physischen“ Imports
Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Pilot-Öffnung für PV-Freiflächenanlagen soll anschließend ein Konzept für die Öffnung der Ausschreibungen ab 2017 auch für die anderen Technologien erarbeitet werden.
Das Originaldokument ist verfügbar unter diesem Link.