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Frankreich vereinfacht Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien-Projekte

Nach einer Pilotphase von rund drei Jahren ist die Reform für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren (auf Französisch) für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen am 1. März in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung Nr. 2017-80 und der beiden Bestimmungen Nr. 2017-81 und 2017-82 muss für geplante Windparks, Biogasanlagen und Solaranlagen nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Der Dialog zwischen den Projektleitern und den Behörden soll sogar vor der Untersuchungsphase ermöglicht werden, damit der Ablauf des Genehmigungsverfahrens einfacher und flüssiger werde. Das Ziel der französischen Behörden wäre die Bearbeitungsdauer der Genehmigungsanträge von rund 12 bis 15 Monaten auf maximal 9 Monate zu reduzieren. Darüber hinaus hat das Generalkommissariat für Nachhaltige Entwicklung (Commissariat général au développement durable, CGDD) ein Handbuch der Umweltimmissionen (auf Französisch) am 3. März veröffentlicht. Dieses Handbuch erklärt welche Anlagenumweltevaluierungspflichtig sind. Es unterscheidet die Anlagen, die automatisch oder fallweise einer Evaluierung unterworfen werden müssen und analysiert die Regelungen für jede große Kategorie von betroffenen Projekten.

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